AGB

§ 1 Mietgegenstand und Schlüssel

1) Der Vermieter vermietet an den Mieter das  Mietobjekt.

2) Das Mietobjekt ist vollständig eingerichtet. 

3) Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit einen Hausschlüssel

§ 2 Mietzeit, An- und Abreise

1) Die Mietobjekte Klaar Kimming werden wie bei der Buchung vereinbart, an den Mieter vermietet.

2) Die Anreise kann am Anreisetag ab 16.00h erfolgen. Der Hausschlüssel ist im Schlüsseltresor hinterlegt.

3) Die Abreise soll am Abreisetag zwischen 10:00h und 11:00h erfolgen. Nach Ende der Mietzeit hat der Mieter das Mietobjekt in einem ordnungsgemäßen Zustand an den Vermieter zu übergeben bzw. den Schlüssel an dem dafür vorgesehenen Ort zu hinterlegen. Bitte Müll entsorgen, Geschirr spülen und durchsaugen.

§ 3 Mietpreis und Zahlungsweise

1) Der Mietpreis wird durch die Bucuhung vereinbart

2) Für die Endreinigung berechnen wir pro Wohnung einmalig € 60,00

3) Der Mieter erhält nach Buchung eine Rechnung für eine Anzahlung von 15%

4) Die Endrechung erfolgt ca. 4 Wochen vor Reiseantritt.

§ 4 Stornierung und Aufenthaltsabbruch

1) Storniert (kündigt) der Mieter den Vertrag vor dem Mietbeginn, ohne einen Nachmieter zu benennen, der in den Vertrag zu denselben Konditionen eintritt, sind als Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen die folgenden anteiligen Mieten zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist:

1) Kündigung* - bis 30 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises - bis 14 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises - ansonsten (später als 14 Tage vor Mietbeginn) 100 % des Mietpreises. Gleichwohl ist der Vermieter bemüht, das Mietobjekt anderweitig zu vermieten

*Sollte es Corona-bedingt wieder zu Einschränkungen im Tourismus kommen und die Wohnung nicht vermietet werden dürfen, würden wir einer kostenfreien Stornierung zustimmen.

2) Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.

3) Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zur Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet

4) Eine Stornierung bzw. Kündigung kann nur schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei dem Vermieter.

§ 5 Haftung und Pflichten des Mieters

1) Das Mietobjekt einschließlich der Möbel und der sonstigen in ihm befindlichen Gegenstände sind schonend zu behandeln. Der Mieter hat die ihn begleitenden und/oder besuchenden Personen zur Sorgsamkeit anzuhalten. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen.

2) Mängel, die bei Übernahme des Mietobjekts und/oder während der Mietzeit entstehen, sind dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form zu melden.

3) Die Haltung von Tieren in dem Mietobjekt ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter gestattet.

§ 6 Schriftform, Salvatorische Klausel

1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.